Die Sportvereinigung 1887 Möhringen e.V. spielt unter neuster LED-Sportplatzbeleuchtung von Lumosa.

Der dem Württembergischen Landessportbund zugehörige Verein hat die bestehende HQI-Flutlichtanlage auf LED-Flutlicht umgerüstet.

Die bestehenden Flutlichtmasten wurden mit acht LED-Flutern ausgestattet. Durch diesen eins-zu-eins Austausch wurde nicht nur ein besseres Lichtbild mit einer erhöhten Lichtgleichmäßigkeit auf der Spielfläche, sondern gleichzeitig eine Energieeinsparung von über 65 % erreicht.

Da freuen sich auch alle Vereinsmitglieder: „Wir möchten uns hiermit ganz herzlich bei der Firma Lumosa, dem Marktführer in Europa im Bereich LED Flutlichttechnik, für die professionelle Unterstützung bei unserem Flutlichtprojekt bedanken.“

Quelle: Vereinswebseite SV Möhringen

Gemeinsam mit Lumosa bis zu 95 Prozent Förderung beantragen.

Lumosa begleitet Sie vollumfänglich durch die Förderlandschaften. Für Ihre neue Flutlichtanalge können mehrere Förderungen beantragt werden. Für die Förderung vom Bund (PtJ-Förderung) steht Ihnen Lumosa persönlich zur Seite.

Ablauf Förderantrag beim Bund:

Welche Informationen / Bescheinigungen benötigen Sie für den Antrag?
– Kontaktdaten der Projektbeteiligten
– Weitere Personen, z. B. für administrative Aufgaben (Kontaktdaten)
– Vorsteuerabzugsberechtigung: Ja / Nein / Teilweise? Bescheinigung Finanzamt oder Steuerberater
– Zuwendungsbescheide (Drittmittel können nachgereicht werden)
– Bezeichnung der Rechtsform
– Auszug aus dem Vereinsregister
– Bankdaten

Der Förderantrag beim Bund (PtJ) setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

1. KRL-Online:

– Grundsätzliche Infos über Antragssteller (Verein)
– Nachweis Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen (siehe oben)
– Zuwendungsfähige Gesamtkosten ersichtlich
– Fachplaner einladen
– Berechnungsformular (Nachweis Mindestzuwendung / Amortisationszeit / CO2-Reduktion)

2. Easy-Online:

– Hauptantrag Förderung
– Vereinsdaten
– Finanzierungsaufstellung aller Förderungen

Danach liegt der Antrag beim Bund und wird bearbeitet. Falls Unterlagen oder Informationen fehlen sollten, wird sich der Bund per E-Mail mit Nachforderungen melden. In der Regel erfolgt der Zuwendungsbescheid in spätestens 6 Monaten.

Die größten Anforderungen

1. Die CO2-Reduktion von 50 Prozent muss vorgewiesen werden:

Die Umrüstung von einer konventionellen Flutlichttechnik auf LED-Technik muss eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 Prozent vorweisen. Dieser Nachweis (altes Flutlicht gegen neues Flutlicht) wird über das Berechnungsformular (wird vom Bund bereitgestellt) erstellt. Das Formular wird von dem zuständigen Fachplaner (z.B. Lumosa) ausgefüllt.

2. Das Projekt muss sich spätestens nach 20 Jahren amortisieren:

Die angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit darf nicht über 20 Jahren liegen. Auch dieser Nachweis wird über das Berechnungsformular erstellt. Wichtige Parameter sind hier die Betriebsstunden im Jahr (Spielbetrieb / Trainingsbetrieb) und das Projektvolumen in Euro.

3. Das LED-Flutlichtprojekt darf nicht weniger als 14.300 Euro kosten:

Die Summe des Projektes darf nicht unter 14.300 Euro liegen. Hier muss auf die Vorsteuerabzugsberechtigung geachtet werden.

4. Ihr Eigenanteil darf nicht unter 5 Prozent liegen

Unsere Lumosa LED-Beleuchtung wird in unserer eigens entwickelten Prüfkammer ausgiebig getestet. Wir messen die Temperatur und Effizienz jeder einzelner LEDs. Darüber hinaus werden die Leuchten programmiert und die Software getestet. So steuern Sie Ihre Beleuchtung ganz einfach mit dem LumosaTouch Managementsystem.

Für jeden Anspruch eine smarte Lichtlösung.

HFV-Partner Lumosa gibt online und kostenlos Infos zum Thema LED-Flutlicht.

Heller, energieeffizienter, haltbarer, umweltfreundlicher, kostengünstiger – das sind nur einige Vorteile von LED-Flutlicht. Flutlichthersteller Lumosa bietet im Bereich der Sportplatz-Beleuchtung modernste LED-Flutlichtlösungen an, die den Vergleich mit der konventionellen Flutlichttechnik eindeutig gewinnen.
Um sich unverbindlich und kostenlos zu informieren, bietet HFV-Partner Lumosa am 6. Mai 2021 ein Online-
Seminar
an, zu dem Jeder herzlich eingeladen ist. Noch sind Plätze frei! Wann? Donnerstag, 6. Mai 2021, 18 Uhr Alle Informationen zur Anmeldung gibt es auf sportplatzbeleuchtung.de. Durch attraktive und kombinierbare Förderprogramme setzten immer mehr Vereine auf die innovative und alternativlose Lichttechnik – auch in Hamburg. LED-Flutlichthersteller sollten jedoch mehr als nur Stadionatmosphäre bieten! Vielmehr gilt es heutzutage nachhaltige Flutlichtlösungen einzusetzen, deren Investition sich langfristig für Verein und Umwelt lohnt.

Wie? Das erläutern die Kolleginnen von Lumosa beim Online-Seminar!

Der Flutlicht-Experte Lumosa bietet am 5. Mai ein Online-Seminar zu Förderungsmöglichkeiten bei der Umrüstung von LED-Flutlicht an. Es sollen unter anderem Fragen bezüglich des Ablaufes eines Förderantrages geklärt werden.

„Viele Sportstätten besitzen eine Beleuchtungsanlage, die bereits über 30 Jahre alt ist. Die Ausfallquoten werden immer höher, die Betriebskosten immer belastender. Es ist daher nachvollziehbar, dass derzeit viele Vereine eine Umrüstung von einer konventionellen Flutlichtanlage auf eine moderne LED-Flutlichtlösung in Betracht ziehen“, so die Lumosa GmbH.

Jetzt Anmelden: kostenloses Onlineseminar zum Thema Förderung für LED-Flutlichtanlagen

„Der enorme Energieverbrauch, hohe Wartungskosten und die schlechte Ausleuchtung sind nur wenige der vielen ausschlaggebenden Gründe, heute auf die alternativlose LED-Flutlichttechnik umzusteigen“, so das Unternehmen weiter.

Das Online-Seminar findet am 5. Mai um 18 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich online weiter informieren und sich unverbindlich anmelden. Lumosa möchte Vereine und Sportstätten-Betreiber auf dem Weg einer Fördermittel-Beantragung unterstützen. In dem Vortrag will das Unternehmen unter anderem folgenden Fragen beantworten.

Welche Kosten sind förderfähig?

– Austausch kompletter Leuchten (alt gegen neu)
– Träger für das Leuchtmittel
– Blendschutzvorrichtungen für das Leuchtmittel
– Abdeckungen und Gehäuse für das Leuchtmittel
– Steuer- und Regelungstechnik
– Montage durch einen LED-Hersteller

Welche Kosten sind nicht förderfähig?

– Flutlichtmasten
– Montage / Demontage von Flutlichtmasten
– Sanierung und Prüfung von Flutlichtmasten
– Strom- und Sicherungskästen
– Tiefbauarbeiten

Was für Fördertöpfe gibt es und wer wird gefördert?

– Bund: 35 Prozent
– Landes-Sportbund: i.d.R. 20-30 Prozent
– Stadt / Gemeinde: i.d.R. 10-30 Prozent

Wer ist antragsberechtigt?

– Gemeinnütziger und eingetragener Verein.
– Der Verein muss Eigentümer der Beleuchtungsanlage sein oder über einen langfristigen Miet- oder Pachtvertrag verfügen.
– Sollte die Gemeinde Eigentümer der Beleuchtungsanlage sein, so kann diese, die o.g. Fördergelder auch beantragen.
– Antragsberechtigt sind auch Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung.
– Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten und Schulen bzw. deren Träger.

Ablauf Förderantrag beim Bund

Welche Informationen / Bescheinigungen benötigen Sie für den Antrag?
– Kontaktdaten der Projektbeteiligten
– Weitere Personen, z. B. für administrative Aufgaben (Kontaktdaten)
– Vorsteuerabzugsberechtigung: Ja / Nein / Teilweise? Bescheinigung Finanzamt oder Steuerberater
– Zuwendungsbescheide (Drittmittel können nachgereicht werden)
– Bezeichnung der Rechtsform
– Auszug aus dem Vereinsregister
– Bankdaten

Nur vom LED-Flutlichthersteller Lumosa die perfekte Lichtlösung für Ihre Sportstätte.

Nach der sorgfältigen Auswahl der richtigen Lichtlösung werden die LED-Leuchten auf Basis der Kundenwünsche und des Lichtkonzepts nach individuellen Bedürfnissen ausgerichtet. Unsere LED-Fluter sind stets perfekt auf Ihre Wünsche abgestimmt. Von der Auswahl der richtigen LEDs und Linsentechnik bis hin zur Softwareeinstellung. Wir erreichen dabei nicht nur ein perfektes Lichtergebnis, sondern berücksichtigen bei jeder Lichtlösung die geltenden Gesetzte, Richtlinien und Normen.

Für jeden Anspruch eine smarte Lichtlösung.

Die Kompetenzunternehmen für Sportplatzbeleuchtung Lumosa und Elektro Bellut rüsten den Lüneburger SK auf LED-Flutlicht um.

Der dem Niedersächsischen Fußballverband zugehörige Verein LÜNEBURGER SK HANSA hat die bestehende HQI-Flutlichtanlage auf modernste LED-Flutlichttechnik umgerüstet.

Von der Planung, der Förderberatung bis hin zur Umrüstung wird das LED-Flutlichtprojekt mit den Unternehmen Elektro Bellut und Lumosa begleitet und erfolgreich beendet. Die Kompetenzunternehmen teilten sich hierbei die Aufgaben. „Das hat von Anfang bis Ende alles ganz hervorragend geklappt. Wir sind begeistert von der neuen Flutlicht-Anlage, das übertrifft alle Erwartungen!“, lobt LSK-Schatzmeister Henning Constien.

Wir machen das Unmögliche möglich. Unsere Lichttechniker erstellen die perfekte Lichtlösung für Ihre Anwendung. Auf diese Weise erhalten Sie eine gleichmäßige Sportplatzbeleuchtung, gemäß Ihrer gewünschten Lux-Anzahl – ein Maßanzug für jede Sportstätte.

Für jeden Anspruch eine smarte Lichtlösung.

#lumosa #Mitarbeiter #hinterdenkulissen #LED

https://youtu.be/77wFQisKYUI

Der SV Blau-Weiss Wiehre Freiburg spielt unter neuster LED-Sportplatzbeleuchtung von Lumosa.

Der dem SBFV (Südbadischer Fußballverband e.V.) zugehörige Verein SV Blau-Weiss Wiehre Freiburg hat die bestehende HQI-Flutlichtanlage auf eine der modernsten LED-Flutlichtanlage umgerüstet.

Die bestehenden Flutlichtmasten wurden mit neuster LED-Technik ausgestattet. Durch diesen Austausch wurde nicht nur ein besseres Licht mit einer erhöhten Lichtgleichmäßigkeit auf der Spielfläche, sondern ebenfalls eine Energieeinsparung von über 65 % erreicht.

Individuelle Lichtlösung vom Hersteller Lumosa

Wir machen das Unmögliche möglich. In unserem Hauptsitz entwickeln wir unsere LED-Beleuchtung – von der Elektronik der Software, der Mechanik bis hin zur Optik. So garantieren wir für Sie hochwertige und innovative Produkte.

Für jeden Anspruch eine smarte Lichtlösung.

https://youtu.be/proFLfxw2c0