Erhöhung der PtJ-Förderung für Umrüstung auf LED-Flutlicht

Änderungen der Richtlinien für Förderungen ab 2020 (ab 01.08.2020)

Durch eine Förderquote von bis zu 35 % der Bruttoinvestition einer Umrüstung der Flutlichtanlage auf stromsparende LED Technik (inklusive Installationskosten) wird ein solches Vorhaben für Kommunen und Vereine realisierbar. Insbesondere auch deswegen, da die BMU Förderung mit anderen Fördermaßnahmen kombinierbar ist. Somit lassen sich höhere Förderquoten realisieren. Voraussetzung allerdings ist, dass die ausgewählte Klimaschutzmaßnahme eine Reduzierung von Treibhausgasemissionen von mindestens 50 % bewirkt.
Für ausführliche Informationen bezüglich den Änderungen der Richtlinien für die Förderung ab 2020 stehen Ihnen unsere kompetenten Fachkräfte zur Verfügung.

Somit bekommt Ihr Sportplatz ein neues strahlendes Licht und verbraucht dabei signifikant weniger Strom.

Gerne informieren wir Sie, welche Voraussetzungen notwendig sind, um gefördert zu werden. Unsere Spezialisten begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess, damit das Projekt erfolgreich wird. Darüber hinaus sind wir auch für bundeslandspezifische Förderprogramme Ihr Ansprechpartner.

Wir begleiten Sie durch die Bundesförderung. Jetzt anfragen!