ZUG-Förderung für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung

BUNDESFÖRDERUNG I Wer wird gefördert?

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
  • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
  • Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen,
  • öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,
  • gemeinnützige (Sport-) Vereine,
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen

Quelle: 4.2.1 a) Zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums

BUNDESFÖRDERUNG I Warum es sich lohnt?

  • Durch den Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik sparen Sie Strom und damit Betriebskosten – und senken gleichzeitig die Treibhausgasemissionen.
  • Die neuen LED leuchten die Umgebung besser und gezielter aus und verhindern so gleichzeitig Lichtverschmutzung.
  • Der Einsatz von LED macht eine insektenfreundliche Beleuchtung möglich.
  • Durch eine lange Lebensdauer erlaubt der Einsatz von LED-Technik zudem längere Wartungsintervalle und spart damit zusätzliche Betriebskosten.

Quelle: 4.2.1 a) Zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums

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