

ZUG-Förderung für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung
BUNDESFÖRDERUNG I Wer wird gefördert?
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
- kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
- Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
- öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen,
- öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,
- gemeinnützige (Sport-) Vereine,
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen
BUNDESFÖRDERUNG I Warum es sich lohnt?
- Durch den Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik sparen Sie Strom und damit Betriebskosten – und senken gleichzeitig die Treibhausgasemissionen.
- Die neuen LED leuchten die Umgebung besser und gezielter aus und verhindern so gleichzeitig Lichtverschmutzung.
- Der Einsatz von LED macht eine insektenfreundliche Beleuchtung möglich.
- Durch eine lange Lebensdauer erlaubt der Einsatz von LED-Technik zudem längere Wartungsintervalle und spart damit zusätzliche Betriebskosten.
Sie haben Fragen rund um die Förderung? Melden Sie sich, wir beraten Sie gerne.