FÖRDERUNG FÜR FLUTLICHT

BUND, LÄNDER UND GEMEINDEN FÖRDERN LED-FLUTLICHT – WIR HELFEN DABEI!

Fördergelder für energiesparende Sportplatzbeleuchtung werden von Bund (z.B. ZUG des BMU), Landessportbünden sowie von Landkreisen, Städten und Kommunen bereitgestellt. Unsere Experten begleiten Vereine persönlich bei der Antragstellung!

MINIMALER EIGENANTEIL FÜR VEREINE

BIS ZU 85 % FÖRDERUNG FÜR LED-FLUTLICHT

Auch für finanzschwache Vereine ist LED-Flutlicht dank Förderungen bezahlbar. Wir kennen die Förderprogramme, wir beraten und unterstützen Vereine und Betreiber von Sportstätten und wir helfen dabei, die Anträge rechtzeitig zu stellen.

Durch die Kombination aller Fördermöglichkeiten lassen sich bis zu 85 % der Kosten einsparen – Vereine und Kommunen müssen so nur noch einen kleinen Eigenanteil tragen. Das zeigen unsere Erfahrungen aus mehr als 17 Jahren.

Sie sind Vertreter eines Sportvereins und wollen auf sparsame und umweltfreundliche Beleuchtungstechnik umrüsten? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter!

UMRÜSTUNG AUF LED-FLUTLICHT

JEDER EINGETRAGENE VEREIN KANN FÖRDERGELDER ERHALTEN!

Weil LED-Flutlicht so viel Energie spart, wird deutlich weniger CO2 ausgestoßen und darum wird es staatlich gefördert. Durch Kommunalrichtlinien, das Programm ZUG des BMU und lokale Naturschutzmaßnahmen bleibt für Vereine nur noch ein geringer Kostenanteil übrig.

Lumosa erleichtert Sportanlagenbetreibern den Prozess erheblich.

Das Flutlicht muss bestimmte Kriterien – einschließlich Klimaschutzaspekten – erfüllen, um förderfähig zu sein. Darüber hinaus, ist ein Kostenvoranschlag und ein Nachweis über die bestehende Flutlichtanlage erforderlich, da das LED-Flutlicht oft im Rahmen der Förderquote prozentual unterstützt wird. Wir entwickeln Flutlicht, das genau den Anforderungen der Förderprogramme entspricht. Zusätzlich unterstützen wir als Fachplaner bei der Antragsstellung, um sicherzustellen, dass die Finanzierung für die Umrüstung der Sportplatzbeleuchtungsinfrastruktur gewährleistet ist.

WELCHE FÖRDERMITTEL ES GIBT ES?

FÖRDERMITTEL DES BUNDES

Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) fördert mit dem Programm ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft) Maßnahmen im Bereich Klima- und Naturschutz. Dies beinhaltet auch die Umrüstung auf LED-Flutlichtanlagen, unter der Bedingung, dass bestimmte Kriterien erfüllt sind. Diese umfassen beispielsweise das Verhindern von Lichtabstrahlung nach oben, eine Upward Light Ratio (ULR) von null und eine Energieeinsparung von mindestens 50 % durch die Verwendung von energieeffizientem LED-Flutlicht. Zusätzlich erfordert das Programm eine Mindestlebensdauer von 50.000 Betriebsstunden. All diese Anforderungen können durch hochqualitative Lumosa-Leuchten, individuelle Lichtplanung mit verschiedenen Optiken und Blendenschutzsystemen erfüllt werden. Wir erfüllen alle ZUG-Anforderungen im Bereich Naturschutz.

Vereine und Kommunen, die Sportanlagen betreiben, können sich für eine ZUG-Förderung bewerben. Das Programm bietet eine Förderquote von 25 %, was bedeutet, dass ein Viertel der Kosten bereits durch den Bund finanziert wird. Lumosa hilft dabei, weitere Förderungen durch Länder, Städte und Gemeinden für die Installation von Flutlichtanlagen zu kombinieren.

Vereine können auch von den verbesserten Kommunalrichtlinien profitieren, die 2020 in Kraft getreten sind. Diese ermöglichen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative noch höhere Förderungen für die Umstellung auf umweltfreundliches LED-Flutlicht.

ENERGIESPAREN MIT LED-FLUTLICHT

FÖRDERMITTEL DER LÄNDER UND KOMMUNEN

Zusätzlich zu den staatlichen Beihilfen bieten viele Bundesländer Fördermöglichkeiten an, um die bezahlbare Umstellung auf eine nachhaltige LED-Infrastruktur zu ermöglichen. Die Förderquoten der Länder und Kommunen liegen normalerweise zwischen 10 und 30 %. Im Gegensatz zur ZUG-Förderung des BMU gibt es auf lokaler Ebene keine einheitlichen Standards, die festlegen, ob und in welchem Umfang Flutlicht gefördert wird. Das bedeutet, dass die einzelnen Förderprogramme ihre eigenen Bedingungen haben.

Lumosa unterstützt Sportplatzbetreiber bei der Antragstellung, um die Umrüstung auf LED-Flutlicht zu realisieren

In einigen Fällen haben auch Landkreise, Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme, die beispielsweise dem Naturschutz oder der Sportförderung dienen. Es ist jedoch nicht in allen Kommunen der Fall – die Höhe und Verfügbarkeit von Zuschüssen variiert daher stark.

FÖRDERTÖPFE FÜR VEREINE

ALLE VORTEILE EINER UMRÜSTUNG AUF LED-FLUTLICHT

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Weniger Energiekosten

Das effiziente LED-Flutlicht der Lumosa Sportplatzbeleuchtung reduziert die Energiekosten auf bis zu 50 % oder mehr.

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Minimiert „Licht­verschmutz­ung“ für Anwohner

Der Blendschutz der Campo Sportivo LED-Strahler ist exakt einstellbar. Direkte Einstrahlung in die Nachbarschaft kann weitestgehend ausgeschlossen werden.

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Kaum Licht-Imissionen in die Tierwelt

Mit Lumosa Technologie wird die Einstrahlung in die angrenzende Natur durch spezielle Schutzblenden auf ein Minimum reduziert.

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Optimale LED-Beleuchtung

Unsere Profis kennen die Anforderungen für jede Sportart und jede Liga – und haben immer passende Lösungen im Angebot.

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Lange Lebensdauer, niedrige Folgekosten

Über 75.000 Stunden Lebensdauer + günstige Instandhaltung + weniger Stromkosten: LED-Flutlicht macht sich schnell bezahlt.

KOMPLETTER FÖRDER-SERVICE VON LUMOSA!

Gemeinsam Schritt für Schritt

Der erste Schritt zur Installation von Flutlicht am Fußballfeld beginnt mit der Kontaktaufnahme. Dabei beraten wir Kommunen und Vereine zunächst und geben eine erste Einschätzung zu den Kosten an sie weiter. So können wir schon früh über Förderungen aufklären und bei der Antragstellung helfen.

Dann folgt die individuelle Lichtplanung. Damit gewährleisten wir, dass die Gestaltung der Beleuchtung garantiert zum Sportplatz passt und den Vorgaben von Gesetzgeber und Fußballverbänden entspricht. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein detailliertes Angebot.

WIR BERATEN SIE GERNE!

UMFASSENDE HILFE FÜR EINE LEUCHTENDE ZUKUNFT

Klar ist: LED-Flutlicht spart Kosten und Energie. Aber unklar ist vielen Vereinen und Betreibern, wo und wie sie Fördergelder beantragen können. Fragen Sie uns!