Für den Fußballplatz (gem. DIN EN12193 „Sportstätten“) gilt: Für Trainingsbetrieb und Punktspiele auf Kreisebene genügen 75 lx Beleuchtungsstärke (Klasse III). Für den Spielbetrieb in Bezirks- und Landesliga sind 200 lx gefordert (Klasse II), für Verbands- und Oberligaspiele muss es mit 500 lx deutlich heller sein (Klasse I).
Wichtig für ein komfortable Bespielen des Platzes ist die Begrenzung der Direktblendung. Um diese zu bewerten hat die internationale Beleuchtungskommission CIE das GR-Verfahren (Glare Rating) definiert. Dabei wird die Helligkeit der beleuchteten Sportfläche in Beziehung zur Helligkeit der Lichtquellen gesetzt. Das errechnete Verhältnis reicht auf einer Skala von 10 für „keine Blendung“ bis 90 für „unerträgliche Blendung“. Für Sportfelder wird ein Wert von unter 50 angestrebt.
Viele der vorhanden Fußballplätze liegen in der Klasse III , 75lx. Oft sind es Plätze mit 6 Masten, die mittleren Masten mit jeweils zwei und die in den Ecken mit jeweils einem Flutlichstrahler ausgestattet, welche mit Halogenmetalldampflampen mit einer Leistungsaufnahme von 2kW bestückt sind.