Beleuchtungsklasse – Hockey

Je nach Organisation (z.B. Netherlands Olympic Committee) sind für die Klassen II und III bereits 250lx erforderlich (gem. DIN EN12193 „Sportstätten“).

Wichtig für das komfortable Bespielen des Platzes ist die Begrenzung der Direktblendung. Um diese zu bewerten, hat die internationale Beleuchtungskommission CIE das GR-Verfahren (Glare Rating) definiert. Dabei wird die Helligkeit der beleuchteten Sportfläche in Beziehung zur Helligkeit der Lichtquellen gesetzt. Das errechnete Verhältnis reicht auf einer Skala von 10 für „keine Blendung“ bis 90 für „unerträgliche Blendung“. Für Sportfelder wird ein Wert von unter 50 angestrebt.

In der Praxis fallen eine Vielzahl der Hockeyfelder in die Klasse II mit den vorgegebenen Anforderungen Em > 200lx Uo >0,7 und GR < 50. Eine typische BeleuchtungsInstallation auf 6 Masten würde in diesem Fall 14 konventionelle Halogenmetalldampflampen mit einer Leistungsaufnahme von 2kW erfordern. Eine Installation mit 8 Masten erfordern 16 Halogenmetalldampflampen.

Beleuchtungsklasse I: Hochleistungswettkämpfe, Hochleistungstraining; Zuschauer: große Sehentfernung
Beleuchtungsklasse II: Wettkämpfe mit mittlerem Niveau, Leistungstraining; Zuschauer: mittlere Sehentfernung
Beleuchtungsklasse III: Einfache Wettkämpfe (meist ohne Zuschauer), allgemeines Training, allgemeiner Schul- und Freizeitsport.