Beleuchtete Tennisplätze haben einen hohen Freizeitwert
Im Sommer können die Spieler die kühlen Abendstunden nutzen, im Frühling oder im Herbst auch dann noch spielen, wenn die Sonne längst untergegangen ist. Besonderen Komfort bieten Beleuchtungsanlagen, deren Licht in Stufen geschaltet werden kann: z.B. mit 500 lx Beleuchtungsstärke (Beleuchtungsklasse I), die in zwei Schaltstufen auf 300 lx und 200 lx reduzierbar sind. Damit haben Spieler je nach Anforderung die Wahl zwischen unterschiedlichen Beleuchtungsniveaus
Fallstudie Tennis
Anforderungen an Tennisfelder nach DIN EN12193 „Sportstätten“
Klasse | Horizontale Beleuchtungsstärke Em in lx |
Gleichmäßigkeit Uo = Emin/Em |
Blendung GR |
I | 500 lx | 0,7 | 50 |
II | 300 lx | 0,7 | 50 |
III | 200 lx | 0,6 | 55 |

Wichtig für ein komfortables Bespielen des Platzes ist die Begrenzung der Direktblendung. Um diese zu bewerten hat die internationale Beleuchtungskommission CIE das GR-Verfahren (Glare Rating) definiert. Dabei wird die Helligkeit der beleuchteten Sportfläche in Beziehung zur Helligkeit der Lichtquellen gesetzt. Das errechnete Verhältnis reicht auf einer Skala von 10 für „keine Blendung“ bis 90 für „unerträgliche Blendung“. Für Sportfelder wird ein Wert von unter 50 angestrebt.
In der Praxis finden wir Anlagen mit 4 Masten, die 2 oder 3 Tennisplätze ausleuchten. Bei 2 Plätzen und Klasse II (300lx) werden 4 x 2.000W Halogenmetalldampflampen benötigt. Da die Plätze nicht zwangsläufig immer zu gleichen Zeit bespielt werden, bietet es sich an, nur den Platz auszuleuchten, der bespielt wird. Ein Ausschalten hätte zur Folge, dass dieser nur von einer Seite beleuchtet werden kann, was unkomfortabel hinsichtlich dem Schattenwurf und der geforderten Gleichmäßigkeit ist.