Lumosa und der BFV – Gemeinsam für Ihren Sport

Ab 01.01.2020 bis zu 80% Fördermittel für Flutlichtanlagen beantragen

Für Vereine, die eine veraltete konventionelle Anlage besitzen und über eine Umrüstung nachdenken, ist jetzt die richtige Zeit, mit den gegebenen Fördertöpfen bis 2022 solch ein Vorhaben umzusetzen. Die Umrüstung auf eine LED-Flutlichtanlage spart nicht nur die laufenden Kosten, die Amortisationszeit verringert sich durch die Bezuschussung der unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten drastisch.

Vorbereitung für die Planung einer Umrüstung

Zu allererst ist es wichtig, einen Kostenvoranschlag für das Vorhaben von einem kompetenten LED-Flutlichthersteller zu beantragen. Bereits hier sollten gesetzesrelevante Elemente, wie beispielsweise Blendschutzmaßnahmen, abgedeckt werden. In der Projektierung sollte die Energieeinsparung durch die neue LED-Flutlichtanlage im Vergleich zur bestehenden Anlage konkret ausgewiesen sein. Unterschiedliche Fördermittel können im Anschluss beantragt werden. Maßgeblich für ein optimales Lichtergebnis und einen kompetenten Flutlicht-Hersteller ist eine umfassende Lichtplanung, die individuell für jeden Sportplatz erstellt werden muss. Hierbei sollte jede einzelne Leuchte von Experten punktgenau auf das jeweilige Sportfeld ausgerichtet und geplant werden, sodass ein maximales Ausleuchtungsergebnis erzeugt werden kann.

Welche Fördertöpfe gibt es?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Reduzierung der CO2 Emissionen eine Kommunalrichtlinie erlassen, die den Kommunen und Vereine Projekt-Fördermöglichkeiten bietet.

Diese Förderung von bis zu 25 % der Bruttoinvestition einer Umrüstung der Flutlichtanlage auf stromsparende LED Technik (inklusive Installationskosten) stellt bereits eine große Unterstützung bei einer Anschaffung einer neuen LED-Flutlichtanlage dar. Insbesondere auch deswegen, da die BMU Förderung mit anderen Fördermaßnahmen kombinierbar ist. Somit lassen sich oftmals höhere Förderquoten realisieren. Für die BMU-Förderung sind verschiedene Voraussetzungen bei der Antragsstellung zu berücksichtigen. Eine Voraussetzung z.B. ist, dass die ausgewählte Klimaschutzmaßnahme (die neue installierte Technik) eine Reduzierung von Treibhausgasemissionen von mindestens 50 % bewirkt. Die Projektlaufzeit beträgt 1 Jahr nach Bewilligungsbescheid. Der Fördermittelgeber ist Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau. Das Projektmanagement übernimmt der Projektträger Jülich (PTJ).

Darüber hinaus gibt es noch je nach Bundesland unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten von den regionalen Sportverbänden und Sportbunde, den Landkreisen, Ministerien des Innern und für Sport und weiteren regionalen Organisationen. Der BLSV/BFV beispielsweise bietet eine spezielle Förderung für Sportstättenbau. Hierbei können sich Mitglieder des jeweiligen Sportbundes eine Förderquote von weiteren 30 % beantragen. Die zum BMU noch zusätzlich in Frage kommenden Fördertöpfe müssen für jedes Projekt individuell abgeklärt werden. Die BMU garantiert diese Förderung bis einschließlich 2022.

Zwar sind die verschiedenen Fördermöglichkeiten kombinierbar, man sollte jedoch darauf achten, dass bei Beantragung die jeweiligen Förderungen der verschiedenen Töpfe offengelegt werden sollten. Eine Bewilligung der Förderanträge dauert in der Regel drei bis sechs Monate.

Vereine, die noch rechtzeitig zur neuen Flutlichtsaison sanieren, erhalten je nach Bundesland insgesamt sogar eine Gesamt-Förderung (zusammengesetzt aus den unterschiedlichen Fördertöpfen) von bis zu 80 Prozent der Investitionskosten.

Um den Überblick zu bewahren und die maximale Fördermöglichkeit auf dem Projekt auszuschöpfen bietet ein professioneller Flutlichthersteller nicht nur die Unterstützung bei der Antragstellung an, sondern begleitet den Verein auch durch den gesamten Förderprozess.

Für Vereine, die eine veraltete konventionelle Anlage besitzen und über eine Umrüstung nachdenken, ist jetzt die richtige Zeit, mit den gegebenen Fördertöpfen bis 2022 solch ein Vorhaben umzusetzen. Die Umrüstung auf eine LED-Flutlichtanlage spart nicht nur die laufenden Kosten, die Amortisationszeit verringert sich durch die Bezuschussung der unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten drastisch.

Entscheiden Sie, mit wem Sie Ihre Investition tätigen möchten!

Schalten Sie die richtige LED-Flutlichtanlage ein – Lumosa hilft Ihnen dabei.

Wir erstellen Ihnen für Ihr Projekt ein maßgeschneidertes Angebot sowie eine für Ihren Platz individuelle Lichtplanung.

Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Flutlicht, Umrüstung und Fördermöglichkeiten!