

Online-Seminar: Fördermittel für LED-Flutlicht beantragen
Der Flutlicht-Experte Lumosa bietet am 5. Mai ein Online-Seminar zu Förderungsmöglichkeiten bei der Umrüstung von LED-Flutlicht an. Es sollen unter anderem Fragen bezüglich des Ablaufes eines Förderantrages geklärt werden.
„Viele Sportstätten besitzen eine Beleuchtungsanlage, die bereits über 30 Jahre alt ist. Die Ausfallquoten werden immer höher, die Betriebskosten immer belastender. Es ist daher nachvollziehbar, dass derzeit viele Vereine eine Umrüstung von einer konventionellen Flutlichtanlage auf eine moderne LED-Flutlichtlösung in Betracht ziehen“, so die Lumosa GmbH.

„Der enorme Energieverbrauch, hohe Wartungskosten und die schlechte Ausleuchtung sind nur wenige der vielen ausschlaggebenden Gründe, heute auf die alternativlose LED-Flutlichttechnik umzusteigen“, so das Unternehmen weiter.
Das Online-Seminar findet am 5. Mai um 18 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich online weiter informieren und sich unverbindlich anmelden. Lumosa möchte Vereine und Sportstätten-Betreiber auf dem Weg einer Fördermittel-Beantragung unterstützen. In dem Vortrag will das Unternehmen unter anderem folgenden Fragen beantworten.
Welche Kosten sind förderfähig?
– Austausch kompletter Leuchten (alt gegen neu)
– Träger für das Leuchtmittel
– Blendschutzvorrichtungen für das Leuchtmittel
– Abdeckungen und Gehäuse für das Leuchtmittel
– Steuer- und Regelungstechnik
– Montage durch einen LED-Hersteller
Welche Kosten sind nicht förderfähig?
– Flutlichtmasten
– Montage / Demontage von Flutlichtmasten
– Sanierung und Prüfung von Flutlichtmasten
– Strom- und Sicherungskästen
– Tiefbauarbeiten
Was für Fördertöpfe gibt es und wer wird gefördert?
– Bund: 35 Prozent
– Landes-Sportbund: i.d.R. 20-30 Prozent
– Stadt / Gemeinde: i.d.R. 10-30 Prozent
Wer ist antragsberechtigt?
– Gemeinnütziger und eingetragener Verein.
– Der Verein muss Eigentümer der Beleuchtungsanlage sein oder über einen langfristigen Miet- oder Pachtvertrag verfügen.
– Sollte die Gemeinde Eigentümer der Beleuchtungsanlage sein, so kann diese, die o.g. Fördergelder auch beantragen.
– Antragsberechtigt sind auch Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung.
– Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten und Schulen bzw. deren Träger.
Ablauf Förderantrag beim Bund
Welche Informationen / Bescheinigungen benötigen Sie für den Antrag?
– Kontaktdaten der Projektbeteiligten
– Weitere Personen, z. B. für administrative Aufgaben (Kontaktdaten)
– Vorsteuerabzugsberechtigung: Ja / Nein / Teilweise? Bescheinigung Finanzamt oder Steuerberater
– Zuwendungsbescheide (Drittmittel können nachgereicht werden)
– Bezeichnung der Rechtsform
– Auszug aus dem Vereinsregister
– Bankdaten